Ihre Projektanfrage
Grundsätzlich kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. eine sonstige gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagierte Organisation durch unsere Stiftung gefördert werden. Ein Förderantrag kann ausschließlich über eine Einrichtung und nicht durch eine Einzelperson eingereicht werden.
Wir fördern in der Regel Projekte bis zu 50.000 €.
Anträge können bis einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden. Bewilligungen darüber treffen die Stiftungsgremien im ersten Quartal des Folgejahres.
Alle Antragsdetails entnehmen Sie bitte unseren Förderrichtlinien.
Ihren Antrag können Sie uns auf diesen Wegen einreichen:
Schicken Sie es uns per Post
Berliner Sparkassenstiftung Medizin
Vorstand
Alexanderplatz 2
D-10178 Berlin
Schicken Sie es uns per eMail
Gern können Sie mit uns in Kontakt treten. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Berliner Sparkassenstiftung Medizin
Alexanderplatz 2
10178 Berlin
030 / 869 833 19
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.